Bevor ein Gebäude abgerissen wird, stellt sich eine oft unterschätzte Frage: Brauche ich dafür eine Genehmigung?
Ob Einfamilienhaus, Lagerhalle oder Gewerbebau – der Abriss ist rechtlich gesehen ein Bauvorhaben. Und das bedeutet: In vielen Fällen ist eine Abrissgenehmigung erforderlich.
Wer ohne startet, riskiert Bußgelder, Baustopps oder sogar Rückbauanordnungen. In diesem Beitrag erklären wir, wann Sie eine Genehmigung brauchen, wie Sie diese erhalten – und worauf Sie achten sollten, um Verzögerungen zu vermeiden.
1. Ist eine Abrissgenehmigung immer notwendig?
Kurz gesagt: Nein, aber oft ja.
Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Bundesland und der Bauordnung ab. In vielen Fällen ist der Abriss genehmigungspflichtig, insbesondere wenn:
das Gebäude größer als 300 m³ Bruttorauminhalt ist (Richtwert, variiert regional)
das Gebäude in einem Ensembleschutz oder unter Denkmalschutz steht
es sich um ein Mehrfamilienhaus, ein öffentliches Gebäude oder eine Gewerbeimmobilie handelt
Nachbarrechte berührt werden (Grenzbebauung etc.)
das Grundstück in einem Bebauungsplan besonders geregelt ist
2. Welche Unterlagen brauche ich für den Abrissantrag?
Je nach Kommune unterscheiden sich die Anforderungen leicht. In der Regel müssen Sie einreichen:
Antragsformular der örtlichen Baubehörde
Lageplan und Gebäudepläne
Fotodokumentation des Objekts
Begründung des Abrissvorhabens
Nachweis über die Entsorgung der Abbruchmaterialien
Bei Bedarf: Nachweis über Asbestfreiheit oder Schadstoffsanierung
Tipp: Viele Bauämter bieten heute digitale Antragsverfahren an.
3. Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Bearbeitungszeit liegt je nach Kommune bei etwa 2 bis 8 Wochen. Verzögerungen entstehen meist durch:
fehlende Unterlagen
Rückfragen zu Altlasten oder Statik
Beteiligung von Denkmalschutzbehörden
Nachbarn, die Widerspruch einlegen
Unser Tipp: Lassen Sie die Unterlagen vorab von uns prüfen – Cayo Tiefbau kennt die Anforderungen der regionalen Bauämter und kann frühzeitig nachbessern oder Lücken schließen.
4. Was passiert bei Abriss ohne Genehmigung?
Wer eigenmächtig abreißt, riskiert:
Bußgelder von mehreren Tausend Euro
sofortigen Baustopp
im schlimmsten Fall: Wiederherstellungspflicht (Rückbau!)
zivilrechtliche Konsequenzen bei Nachbarschaftsstreit
Das kann nicht nur teuer, sondern auch nervenaufreibend sein. Deshalb: Nie ohne Prüfung loslegen.
5. So unterstützt Cayo Sie beim Genehmigungsverfahren
Als erfahrenes Unternehmen für Rückbau und Abbruch bieten wir Ihnen rechtssichere Projektbegleitung:
Beratung zur Genehmigungspflicht Ihres Objekts
Unterstützung bei der Antragstellung und Kommunikation mit Behörden
Erstellung aller technischen Nachweise und Entsorgungskonzepte
Zusammenarbeit mit Gutachtern bei Altlasten oder Asbest
Wir sorgen dafür, dass Sie schnell, sauber und ohne böse Überraschungen starten können.
6. Regionale Besonderheiten – Beispiel Hessen / Rhein-Main
Für das Rhein-Main-Gebiet gilt z. B. laut Hessischer Bauordnung (HBO):
Gebäude bis 300 m³ Rauminhalt sind in der Regel verfahrensfrei, aber nicht automatisch genehmigungsfrei.
Abstimmung mit der Kommune ist trotzdem Pflicht.
Für gewerbliche Objekte, Denkmalschutz oder Grenzbauten ist eine Genehmigung fast immer erforderlich.
Cayo kennt die Details – wir sind seit über 20 Jahren in der Region tätig.