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Baugenehmigung für den Abriss – Wann braucht man sie und wie bekommt man sie?

Bevor ein Gebäude abgerissen wird, stellt sich eine oft unterschätzte Frage: Brauche ich dafür eine Genehmigung?
Ob Einfamilienhaus, Lagerhalle oder Gewerbebau – der Abriss ist rechtlich gesehen ein Bauvorhaben. Und das bedeutet: In vielen Fällen ist eine Abrissgenehmigung erforderlich. 

Wer ohne startet, riskiert Bußgelder, Baustopps oder sogar Rückbauanordnungen. In diesem Beitrag erklären wir, wann Sie eine Genehmigung brauchen, wie Sie diese erhalten – und worauf Sie achten sollten, um Verzögerungen zu vermeiden.

1. Ist eine Abrissgenehmigung immer notwendig?

Kurz gesagt: Nein, aber oft ja.
Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Bundesland und der Bauordnung ab. In vielen Fällen ist der Abriss genehmigungspflichtig, insbesondere wenn:

  • das Gebäude größer als 300 m³ Bruttorauminhalt ist (Richtwert, variiert regional)

  • das Gebäude in einem Ensembleschutz oder unter Denkmalschutz steht

  • es sich um ein Mehrfamilienhaus, ein öffentliches Gebäude oder eine Gewerbeimmobilie handelt

  • Nachbarrechte berührt werden (Grenzbebauung etc.)

  • das Grundstück in einem Bebauungsplan besonders geregelt ist

2. Welche Unterlagen brauche ich für den Abrissantrag?

Je nach Kommune unterscheiden sich die Anforderungen leicht. In der Regel müssen Sie einreichen:

  • Antragsformular der örtlichen Baubehörde

  • Lageplan und Gebäudepläne

  • Fotodokumentation des Objekts

  • Begründung des Abrissvorhabens

  • Nachweis über die Entsorgung der Abbruchmaterialien

  • Bei Bedarf: Nachweis über Asbestfreiheit oder Schadstoffsanierung

Tipp: Viele Bauämter bieten heute digitale Antragsverfahren an.

3. Wie lange dauert die Genehmigung?

Die Bearbeitungszeit liegt je nach Kommune bei etwa 2 bis 8 Wochen. Verzögerungen entstehen meist durch:

  • fehlende Unterlagen

  • Rückfragen zu Altlasten oder Statik

  • Beteiligung von Denkmalschutzbehörden

  • Nachbarn, die Widerspruch einlegen

Unser Tipp: Lassen Sie die Unterlagen vorab von uns prüfen – Cayo Tiefbau kennt die Anforderungen der regionalen Bauämter und kann frühzeitig nachbessern oder Lücken schließen.

4. Was passiert bei Abriss ohne Genehmigung?

Wer eigenmächtig abreißt, riskiert:

  • Bußgelder von mehreren Tausend Euro

  • sofortigen Baustopp

  • im schlimmsten Fall: Wiederherstellungspflicht (Rückbau!)

  • zivilrechtliche Konsequenzen bei Nachbarschaftsstreit

Das kann nicht nur teuer, sondern auch nervenaufreibend sein. Deshalb: Nie ohne Prüfung loslegen.

5. So unterstützt Cayo Sie beim Genehmigungsverfahren

Als erfahrenes Unternehmen für Rückbau und Abbruch bieten wir Ihnen rechtssichere Projektbegleitung:

  • Beratung zur Genehmigungspflicht Ihres Objekts

  • Unterstützung bei der Antragstellung und Kommunikation mit Behörden

  • Erstellung aller technischen Nachweise und Entsorgungskonzepte

  • Zusammenarbeit mit Gutachtern bei Altlasten oder Asbest

Wir sorgen dafür, dass Sie schnell, sauber und ohne böse Überraschungen starten können.

6. Regionale Besonderheiten – Beispiel Hessen / Rhein-Main

Für das Rhein-Main-Gebiet gilt z. B. laut Hessischer Bauordnung (HBO):

  • Gebäude bis 300 m³ Rauminhalt sind in der Regel verfahrensfrei, aber nicht automatisch genehmigungsfrei.

  • Abstimmung mit der Kommune ist trotzdem Pflicht.

  • Für gewerbliche Objekte, Denkmalschutz oder Grenzbauten ist eine Genehmigung fast immer erforderlich.

Cayo kennt die Details – wir sind seit über 20 Jahren in der Region tätig.

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